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Gemünden (Felda)
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1. Bei Rücknahme der Reservierung wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 50,00 Euro fällig.2. Bei Absage der Veranstaltung nach dem Abschluss des Mietvertrages wird eine Verwaltungsgebühr von 250,00 Euro fällig.3. Bei Terminüberschneidungen bzw. bei Reservierungsanträgen zu gleichen Terminen entscheidet die Gemeindeverwaltung grundsätzlich nach der Reihenfolge des Antragseinganges, jedoch unter Berücksichtigung termingebundener Veranstaltungen. Bei Versagen einer Nutzungsüberlassung (Vermietung) ist die Beschwerde an den Gemeindevorstand der Gemeinde Gemünden (Felda), Rathausgasse 6, 35329 Gemünden (Felda) zu richten. Der Gemeindevorstand entscheidet endgültig.
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Fachbereich III - Bau- und Liegenschaftsverwaltung
Rathausgasse 6 35329 Gemünden (Felda)
Hausmeisterin MZH Gemünden (Felda)