Steuern, Beiträge & Gebühren

Hier finden Sie eine Übersicht über die Entgelte.


Steuersätze der Gemeindesteuern

Grundsteuer A
(land- und forstwirtschaftliche Betriebe)

300 v. H.

Grundsteuer B (Grundstücke)

250 v. H.

Gewerbesteuer

418 v. H.


Hundesteuer (jährlich)

für ersten Hund

72,00 €

für zweiten Hund

144,00 €

für jeden weiteren Hund

144,00 €

für einen gefährlichen Hund

900,00 €


Wasserversorgung

Die Leistungsgebühr pro m³ beträgt:

2,14 € (inkl. 7% Umsatzsteuer)

Die Grundgebühr für Wasser beträgt jährlich:

bei Messeinrichtungen mit einem Zähler – Q 3/4

48,15 € (inkl. 7% Umsatzsteuer)

Grundstücksanschlusskosten (Wasser)

Der Aufwand für die Herstellung, Erneuerung, Veränderung, Unterhaltung oder Beseitigung der Anschlussleitungen ist der Gemeinde in der tatsächlichen Höhe zu erstatten.

Wasserbeitrag

Der Wasserbeitrag beträgt ...

für das Verschaffen einer erstmaligen Anschlussmöglichkeit 
(Schaffensbeitrag) an die Wasserversorgugsanlagen

2,06 € je m² Veranlagungsfläche

für die Neuordnung der gemeindlichen Wasserversorgung 
(Brunnen- und  Hochbehältersanierung sowie Leitungserneuerung)
in den Jahren 2004-2020 (Ergänzungsbeitrag)

0,52 € je m² Veranlagungsfläche

Abwasserbeseitigung

Die Leistungsgebühr pro m³ beträgt

4,18 €

Die Grundgebühr für Abwasser beträgt jährlich:

bei Messeinrichtungen mit einem Zähler - Q 3/4

90,00 €

bei Messeinrichtungen mit einem Zähler - Q 3/10

225,00 €

Niederschlagswasser

Die Niederschlagswassergebühr beträgt pro m² versiegelte Fläche

 0,39 €

Entleerung von Kleinklärgruben und Hausklärgruben

Die Gebühr für die Entleerung beträgt pro m³:

bei Kleinklärgruben

106,73 €

bei Hausklärgruben

  39,31 €

Grundstücksanschlussskosten (Abwasser)

Der Aufwand für die Herstellung, Änderung, Erneuerung, Unterhaltung, Reparatur oder Beseitigung der Kanalanschlussleitung ist der Gemeinde zu erstatten. Die Aufwendungen für die Unterhaltung und Reparatur des im öffentlichen Verkehrsbereich liegenden Teiles der Kanalanschlussleitung wird von der Gemeinde getragen.


Abwasserbeiträge

Der Abwasserbeitrag ist für die Schaffung, Erweiterung und Erneuerung der öffentlichen Abwasseranlagen beträgt:

für die öffentlichen Abwassersammelleitungen

2,26 € je m² Veranlagungsfläche

für die Abwasserbehandlungsanlage

2,24 € je m² Veranlagungsfläche

Erschließungsbeiträge

Der beitragsfähige Aufwand wird nach tatsächlichen Kosten ermittelt. Dieser beitragsfähige Aufwand wird nach Abzug des Anteils der Gemeinde auf die erschlossenen Grundstücke nach deren Flächen verteilt.

Die Gemeinde trägt 10 v. H. des beitragsfähigen Aufwands.



Straßenbeiträge

Zur Deckung des Aufwands für den Um- oder Ausbau (grundhafte Erneuerung) der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze (Verkehrsanlagen) erhebt die Gemeinde Beiträge. Der beitragsfähige Aufwand wird nach den tatsächlichen Kosten ermittelt und auf die erschlossenen Grundstücke nach deren Flächen verteilt.

Die Gemeinde trägt 25 % des beitragsfähigen Aufwands, wenn die Verkehrsanlage überwiegend dem Anliegerverkehr,

50 % wenn sie überwiegend dem innerörtlichen und

75 % wenn sie überwiegend dem überörtlichen Durchgangsverkehr dient.