Steuern, Beiträge & Gebühren
Steuersätze der Gemeindesteuern
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Grundsteuer A |
300 v. H. |
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Grundsteuer B (Grundstücke) |
250 v. H. |
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Gewerbesteuer |
418 v. H. |
Hundesteuer (jährlich)
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für ersten Hund |
72,00 € |
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für zweiten Hund |
144,00 € |
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für jeden weiteren Hund |
144,00 € |
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für einen gefährlichen Hund |
900,00 € |
Wasserversorgung
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Die Leistungsgebühr pro m³ beträgt: |
2,14 € (inkl. 7% Umsatzsteuer) |
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Die Grundgebühr für Wasser beträgt jährlich: | |
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bei Messeinrichtungen mit einem Zähler – Q 3/4 |
48,15 € (inkl. 7% Umsatzsteuer) |
Grundstücksanschlusskosten (Wasser)
Der Aufwand für die Herstellung, Erneuerung, Veränderung, Unterhaltung oder Beseitigung der Anschlussleitungen ist der Gemeinde in der tatsächlichen Höhe zu erstatten.
Wasserbeitrag
Der Wasserbeitrag beträgt ...
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für das Verschaffen einer erstmaligen Anschlussmöglichkeit |
2,06 € je m² Veranlagungsfläche |
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für die Neuordnung der gemeindlichen Wasserversorgung |
0,52 € je m² Veranlagungsfläche |
Abwasserbeseitigung
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Die Leistungsgebühr pro m³ beträgt |
4,18 € |
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Die Grundgebühr für Abwasser beträgt jährlich: |
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bei Messeinrichtungen mit einem Zähler - Q 3/4 |
90,00 € |
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bei Messeinrichtungen mit einem Zähler - Q 3/10 |
225,00 € |
Niederschlagswasser
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Die Niederschlagswassergebühr beträgt pro m² versiegelte Fläche |
0,39 € |
Entleerung von Kleinklärgruben und Hausklärgruben
Die Gebühr für die Entleerung beträgt pro m³:
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bei Kleinklärgruben |
106,73 € |
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bei Hausklärgruben |
39,31 € |
Grundstücksanschlussskosten (Abwasser)
Der Aufwand für die Herstellung, Änderung, Erneuerung, Unterhaltung, Reparatur oder Beseitigung der Kanalanschlussleitung ist der Gemeinde zu erstatten. Die Aufwendungen für die Unterhaltung und Reparatur des im öffentlichen Verkehrsbereich liegenden Teiles der Kanalanschlussleitung wird von der Gemeinde getragen.
Abwasserbeiträge
Der Abwasserbeitrag ist für die Schaffung, Erweiterung und Erneuerung der öffentlichen Abwasseranlagen beträgt:
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für die öffentlichen Abwassersammelleitungen |
2,26 € je m² Veranlagungsfläche |
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für die Abwasserbehandlungsanlage |
2,24 € je m² Veranlagungsfläche |
Erschließungsbeiträge
Der beitragsfähige Aufwand wird nach tatsächlichen Kosten ermittelt. Dieser beitragsfähige Aufwand wird nach Abzug des Anteils der Gemeinde auf die erschlossenen Grundstücke nach deren Flächen verteilt.
Die Gemeinde trägt 10 v. H. des beitragsfähigen Aufwands.
Straßenbeiträge
Zur Deckung des Aufwands für den Um- oder Ausbau (grundhafte Erneuerung) der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze (Verkehrsanlagen) erhebt die Gemeinde Beiträge. Der beitragsfähige Aufwand wird nach den tatsächlichen Kosten ermittelt und auf die erschlossenen Grundstücke nach deren Flächen verteilt.
Die Gemeinde trägt 25 % des beitragsfähigen Aufwands, wenn die Verkehrsanlage überwiegend dem Anliegerverkehr,
50 % wenn sie überwiegend dem innerörtlichen und
75 % wenn sie überwiegend dem überörtlichen Durchgangsverkehr dient.