Überprüfung Grabmale auf Standfestigkeit
Die Friedhofsverwaltung ist verpflichtet, die aufgestellten Grabmale laufend auf ihre Standfestigkeit zu überprüfen. Die Friedhofsverwaltung der Gemeinde Gemünden ( Felda ) lässt diese Standfestigkeitsprüfung 2026 auf allen gemeindlichen Friedhöfen am Mittwoch, den 19. August 2026 durch die Firma BSK Grabsteinprüfung, Hennigsdorf durchführen .
Für die Prüfung entstehen den/dem Nutzungsberechtigten keine Prüfkosten. Die Standsicherheitsprüfungen der Grabmalanlagen erfolgen nach den Vorgaben der VSG 4.7 § 9 der Unfallverhütungsvorschrift der Gartenbau Berufsgenossenschaft.
Nach Abschluss der Prüfung erhalten wir als Auftragsgeber einen detaillierten Prüfbericht in dem das Prüfergebnis der nicht standsicheren Grabmale mit Angabe der jeweiligen aufgebrachten Prüflast dokumentiert wird. Alle nicht standsicheren Grabmalanlagen werden zur Sicherheit zusätzlich fotografiert, erhalten einen aufgeklebten Warnhinweis und sind Bestandteil des Prüfberichts.
Die Nutzungsberechtigten der beanstandeten Grabmalanlagen werden durch uns benachrichtigt.
Prüfungstag: Mittwoch, den 19. August 2026
| Friedhof Burg-Gemünden | 8:00 Uhr |
| Fiedhof Nieder-Gemünden | 8:15 Uhr |
| Friedhof Rülfenrod | 8:45 Uhr |
| Friedhof Ehringshausen | 8:55 Uhr |
| Friedhof Otterbach | 9:15 Uhr |
| Friedhof Hainbach | 9:25 Uhr |
| Friedhof Elpenrod | 9:35 Uhr |
Die Anfangszeiten können sich aufgrund der auf den vorherigen Friedhöfen
vorgefundenen Verhältnisse verändern.