Diese Website verwendet Cookies, die für den technischen Betrieb der Website notwendig sind und stets gesetzt werden.
Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.
Gemünden (Felda)
Herzlich Willkommen
Steuern und Gebühren
Wasserversorgung
Rückrufwunsch
Mängelmelder
meinOrt-App
Firma*
Straße und Hausnummer*
PLZ und Ort*
Handy-Nummer*
E-Mail-Adresse*
Verantwortliche Person*
Straßenbezeichnung*
Ort der Sperrung*
Dauer der Sperrung von*
bis*
Art der Sperrung - Fahrbahn* eingeengt halbseitig vollständig keine
Art der Sperrung - Geh- und Radweg* eingeengt halbseitig vollständig keine
Angaben zur Restfahrbahnbreite*
bei halbseitiger Sperrung Restfahrbahnbreite = mind. 2,75 m
bei Einengung Restfahrbahnbreite = mind. 5,50 m
Länge des gesperrten Abschnitts*
Grund der Sperrung*
Umleitung*
Beigefügte Unterlagen*RegelplanLageplanVerkehrszeichenplan
Begefügte Unterlagen*
Name*
Vorname*
Firma (wenn abweichend)
Email*
Telefon*
Bauleiter ist Zertifikats-Inhaber gem. MVAS 99 bzw. ZTV-SA - Ausstellungsdatum*
Bitte laden Sie das entsprechende Zertifikat hoch!*
*Es wird hiermit versichert, dass der Antragsteller die Verantwortung für die ordnungsgemäße Aufstellung der Verkehrszeichen und deren Beleuchtung sowie die Aufstellung und Bedienung einer erforderlichen Signalanlage übernimmt und die dafür entstehenden Kosten trägt. Ereignen sich Verkehrsunfälle, die durch diese Maßnahmen bedingt sind und mit ihnen in ursächlichem Zusammenhang stehen, so wird die Haftpflicht gegenüber dem jeweiligen Träger der Straßenbaulast in vollen Umfang übernommen. Des Weiteren wird zugesichert, dass bei Aufgrabungen eine Sondernutzungserlaubnis bei zuständigen Träger der Straßenbaulast beantragt wurde.
§ 46 Abs. 6 StVO:
Vor dem Beginn von Arbeiten, die sich auf den Straßenverkehr auswirken, müssen die Unternehmer - die Bauunternehmer unter Vorlage eines Verkehrszeichenplans - von der zuständigen Behörde Anordnungen nach den Absätzen 1 bis 3 darüber einholen, wie ihre Arbeitsstellen abzusperren und zu kennzeichnen sind, ob und wie der Verkehr, auch bei teilweiserStraßensperrung, zu beschränken, zu leiten und zu regeln ist, ferner ob und wie sie gesperrte Straßen und Umleitungen zu kennzeichnen haben. Sie haben diese Anordnungen zu befolgen und Lichtzeichenanlagen zu bedienen.
Der Antrag ist bei einer Sperrung mit Umleitung mindestens 2 Wochen und bei einer Sperrung mit Regelplan mindestens 1 Woche vor Beginn der Maßnahme zu stellen. Nur somit kann eine rechtzeitige Genehmigung der Sperrung gewährleistet werden.
In begründeten Ausnahmefällen, die eine unverzügliche Durchführung erforderlich machen, kann auch eine kürzere Vorlaufzeit akzeptiert werden. Wie z.B. Rohrbrüche oder Kabelstörungen.
Zuständigkeiten der Gemeindeverwaltung:
- Maßnahmen, die die Kreisstraße betreffen
- Maßnahmen, die die Gemeindestraßen betreffen
Datenschutz*Ich stimme der Verarbeitung meiner personengebundenen Daten zu.
Alle mit * gekennzeichneten Felder müssen ausgefüllt sein, damit das Formular abgesendet werden kann.
Rathausgasse 6 35329 Gemünden (Felda)