Antrag auf Ausstellung eines Führungszeugnisses


Angaben zum Antragsteller

Art des Führungszeugnisses
Einfaches Führungszeugnis:
Das Führungszeugnis wird für eigene Zwecke benötigt. In diesem Fall erfolgt die Übersendung direkt an den Antragsteller.


Erweitertes Führungszeugnis (nur in gesonderten Fällen):
Gründe für ein erweitertes Führungszeugnis sind in § 30 Bundeszentralregistergesetz aufgeführt. Das Schreiben über die Anforderung eines erweiterten Führungszeugnisses ist in diesem Antrag hochzuladen. In diesem Fall erfolgt die Übersendung des Führungszeugnisses ebenfalls an den Antragsteller.


Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde:
Hier sind nachstehend der Verwendungszweck und die Bezeichnung und Anschrift der Behörde anzugeben.


Bitte die gewünschte Art des Führungszeugnisses markieren!




Gesetzlich geregelte Ausnahmen
Das Führungszeugnis kostet 13,00 Euro.


Die Gebührenpflicht gilt nach der Vorbemerkung zu Hauptabschnitt 1, Register- und Grundbuchangelegenheiten, Abschnitt 3 Bundeszentral- und Gewerbezentralregister, der Anlage zu § 4 Absatz 1 JVKostG nicht, wenn ein Führungszeugnis zur Ausübung einer ehrenamtlichen Tätigkeit benötigt wird, die für eine gemeinnützige Einrichtung, für eine Behörde oder im Rahmen eines der § 32 Abs. 4 Nr. 2 Buchstabe d EStG1 genannen Daten ausgeübt wird. Das Vorliegen dieser Voraussetzungen ist ebenfalls hochzuladen. Ein Antrag auf Gebührenbefreiung für das Führungszeugnis ist einzureichen.
Datenschutz

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