Anzeige über den vorübergehenden Betrieb eines Gaststättengewerbes gemäß § 6 Hessisches Gaststättengesetz sowie Erklärung über beabsichtigte Maßnahmen während der Veranstaltung
Die Anzeige ist spätestens 4 Wochen vor Beginn des Betriebes bei der Gemeinde Gemünden (Felda) einzureichen!