Anzeige über den vorübergehenden Betrieb eines Gaststättengewerbes gemäß § 6 Hessisches Gaststättengesetz sowie Erklärung über beabsichtigte Maßnahmen während der Veranstaltung

Die Anzeige ist spätestens 4 Wochen vor Beginn des Betriebes bei der Gemeinde Gemünden (Felda) einzureichen!

1. Angaben zum Antragsteller
Bei juristischen Personen oder Personengesellschaften = Name der vertretungsberechtigten Person

2. Gegenstand der Anzeige

3. Räumliche Verhältnisse

4. Jugendschutz und Vermeidung des Alkoholmissbrauchs
Zur Durchsetzung des Jugendschutzgesetzes (gemäß Anlage 1: Hinweisblatt Jugendschutzgesetz) und zur Vermeidung des Alkoholmissbrauchs sind folgende Maßnahmen geplant:







5. Ordnungsdienst
Für die Dauer der Veranstaltung bis 1 Stunde nach Veranstaltungsschluss wird ein Ordnungsdienst eingesetzt.



b) Es werden eigene Ordnungskräfte (über 18 Jahre) eingesetzt:

6. Hinweis zum Lärmschutz

Die Vorschriften des Bundesimmissionsschutzgesetzes sind zu beachten. Die zuständigen Behörden können jederzeit Anordnungen gegen schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundesimmissionsschutzgesetzes und gegen sonstige erhebliche Nachteile, Gefahren oder Belästigungen für die Bewohnerinnen und Bewohner des Betriebsgrundstücks oder der Nachbargrundstücke sowie der Allgemeinheit erlassen (§ 10 Abs. 2 Hessisches Gaststättengesetz).

7. Hinweis zur Sperrzeit

Falls der angezeigte vorübergehende Betrieb eines Gaststättengewerbes Bestandteil einer größeren Veranstaltung bzw. Veranstaltungsreihe ist (z.B. Volksfest, Musikveranstaltung, Theaterabend usw.), bedarf es ggf. einer gesonderten Sperrzeitregelung. Diese ist beim Bürgermeister als örtliche Ordnungsbehörde zu beantragen.

Dem Veranstalter ist bekannt, dass er sich bis 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn mit der für die Gemeinde/ Stadt zuständigen Polizeistation zwecks Abstimmung eines Gesprächstermins in Verbindung setzen sollte. Die Telefonnr. der Polizeistation Alsfeld lautet 06631/974-0. Die Polizeidirektion in Lauterbach ist unter 06641/971-0 zu erreichen.


8. Erklärung zur Gestattung

Bestätigung

Datenschutz

Alle mit * gekennzeichneten Felder müssen ausgefüllt sein, damit das Formular abgesendet werden kann.