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Gemünden (Felda)
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gem. der Verordnung über die Beseitigung von pflanzlichen Abfällen außerhalb von Abfallbeseitigungsanlagen vom 17.03.1975 (GVBl. I S. 48)
Name, Vorname*
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Handy-Nummer:*
Die telefonische Erreichbarkeit während dem Abbrennen des Feuers ist zwingend notwendig.Sollte die beaufsichtigende Person nicht erreichbar sein, wird bei eingehender Feuermeldung / Rauchentwicklungje nach Meldebild umgehend eine (evtl. kostenpflichtige) Feuerwehralarmierung durchgeführt.Bei unklaren Meldungen / Örtlichkeit wird ebenfalls nach Meldebild alarmiert.Antragsteller/
Datum der Verbrennung*
Zeitraum der Verbrennung (Uhrzeit)*
Ortsteil* Burg-Gemünden Nieder-Gemünden Ehringshausen Elpenrod Hainbach Otterbach Rülfenrod
Grundstückslage*
Flur Nr.*
Flurstück Zähler Nr.*
Flurstück Nenner Nr. *
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Datenschutz*Ich stimme der Verarbeitung meiner personengebundenen Daten zu.
*Mit dem Absenden des Antrages versichere ich, dass alle Angaben der Wahrheit entsprechen. Mir ist bekannt, dass diese Anzeige keine Genehmigung durch die örtliche Ordnungsbehörde darstellt. Ich habe den Auszug aus der nebenstehenden Verordnung über die Beseitigung von pflanzlichen Abfällen zur Kenntnis genommen und werde die gesetzlichen Auflagen und Bestimmungen beachten. Sollte es trotz dieser Anmeldung dennoch zu einem Einsatz der Feuerwehr kommen und sich herausstellen, dass die Verbrennung nicht ordnungsgemäß durchgeführt wurde, werden bei der verantwortlichen Person die Gebühren für den Feuerwehreinsatz angefordert.
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