Ausgesetzte oder freilaufende Haustiere melden (Fundtiere)

Aufgefundene Haus- und Heimtiere sind rein rechtlich gesehen "Fundsachen". Damit sind die Gemeinden als Fundbehörden zuständig. Diese müssen Fundtiere entgegennehmen und artgerecht unterbringen.

Die Fundbehörde übergibt in der Regel deshalb die Fundtiere an eine geeignete Stelle (zum Beispiel ein Tierheim).

Ansprechpartner Fundtiere

Die Gemeinde Gemünden (Felda) hat einen Fundtiervertrag mit dem Tierschutzverein Bad Wildungen und Umgebung e.V. abgeschlossen. Somit sind Fundtiere dort abzugeben.