Hundesteuer - Hund anmelden

Verfahrensablauf bei der Gemeinde Gemünden (Felda)

Die Hundesteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer. Sie kann von den Gemeinden nach kommunalem Satzungsrecht für das Halten von Hunden erhoben werden.

Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie ihn anmelden und Hundesteuer bezahlen.

Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund in seiner Wohnsitzgemeinde anzumelden. Aus der Anmeldung ergibt sich die Hundesteuer.

Sie können Ihren Hund persönlich durch Vorsprache während der Öffnungszeiten im Rathaus der Gemeinde Gemünden (Felda) oder schriftlich abmelden.

Für die Abmeldung nutzen Sie bitte das nebestehende Formular "Anmeldung eines Hundes" oder nutzen Sie das Onlineformular auf unserer Internetseite.