Abfallentsorgung

Im Vogelsbergkreis wurde bereits im Jahr 1987 ein Verband - der Zweckverband Abfallwirtschaft Vogelsbergkreis (ZAV) - gegründet, der die Aufgaben der Abfalleinsammlung, also die Leerung der Restabfallgefäße, die Sperrmüllsammlung etc., sowie die Entsorgung und Verwertung der eingesammelten Abfälle in seinen Mitgliedskommunen übernommen hat.

Diesem wurden von den Mitgliedern alle Aufgaben, für die sie als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger zuständig sind, übertragen.

Somit nimmt er alle Aufgaben der Mitgliedskommunen als Einsammelpflichtige nach § 4 Abs. 2 HAKA (Hessisches Ausführungsgesetz zum Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz) und die Aufgaben des Landkreises als Entsorgungspflichtiger nach § 4 Abs. 3 HAKA wahr.